Im Landkreis Wittenberg gibt es den ersten bestätigten Fall der Blauzungenkrankheit. Am Freitag wurde durch das Landesamt für Verbraucherschutz bestätigt, dass es sich um einen Ausbruch handelt. Der Tierhalter und der Bestandstierarzt wurden vom Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz der Kreisverwaltung Wittenberg darüber informiert.
Den erkrankten Tieren geht es relativ gut, es ist kein Tier verendet. Der gesamte Bestand wurde mit einem Insektenschutzmittel behandelt, um weitere Infektionen durch Bisse von Gnitzen zu verhindern. Eine zeitweilig ausgesprochene Bestandssperre wurde aufgehoben – das heißt er durfte keine Rinder abgeben oder neu in den Bestand aufnehmen.
Betroffen ist ein Mutterkuhbestand mit etwa 30 Rindern in Bad Schmiedeberg. Mehrere Kühe zeigen typische Krankheitsanzeichen, insbesondere Ablösungen der Schleimhäute im Nasenbereich. Von zwei Kühen wurden Blutproben entnommen, die zum Untersuchungsamt in Stendal gebracht wurden. Bei der Blauzungenkrankheit müssen keine Tiere getötet werden. Dieser Fall ist der in Sachsen-Anhalt bislang am weitesten östlich gelegene Ausbruch.
Hintergrund
Die Blauzungenkrankheit, eine durch Gnitzen übertragene Virusinfektion, stellt eine ernsthafte Bedrohung für unsere Wiederkäuer dar. Besonders betroffen sind Schafe, Rinder, Ziegen und andere Nutz- und Wildwiederkäuer. In unserer neuesten Broschüre, die Sie als PDF auf unserer Webseite finden, informieren wir umfassend über die Krankheit und die notwendigen Maßnahmen zum Schutz vor der Infektion.
Wesentliche Inhalte der Broschüre:
1. Blauzungenkrankheit: Das Virus der Blauzungenkrankheit (BT-Virus) hat verschiedene Serotypen und wird durch Gnitzen auf Tiere übertragen. Infizierte Gnitzen bleiben lebenslang infektiös, und die Krankheit kann schwere Symptome, insbesondere bei Schafen, hervorrufen.
2. Seuchenlage: Seit September 2023 breitet sich der Serotyp 3 (BTV-3) der Blauzungenkrankheit in Europa aus. Aktuell sind mehrere Bundesländer betroffen, während Sachsen-Anhalt bislang noch als BT-frei gilt. Die Situation erfordert erhöhte Wachsamkeit.
3. Impfung: Da Repellentien allein keinen ausreichenden Schutz bieten, ist die Impfung die wirksamste Maßnahme. Die Anwendung von Impfstoffen gegen BTV-3 ist durch eine spezielle Verordnung geregelt.
4. Nachweispflichten: Um die Nachvollziehbarkeit der Impfungen sicherzustellen, müssen Tierärzte die Impfungen in der HIT-Datenbank eintragen. Tierhalter müssen eine kurze Information über die Impfung an das Veterinäramt senden und eine detaillierte Impfliste führen.
5. Beihilferegelung TSK: Die Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt bietet finanzielle Unterstützung für die Impfung von Schafen, Rindern, Bisons, Wisenten und Wasserbüffeln gegen BTV-3 an. Die Anträge müssen innerhalb von 30 Tagen nach der Impfung gestellt werden.
Weitere Informationen und alle notwendigen Formulare finden Sie auf der Webseite der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt. Die vollständige Broschüre mit detaillierten Informationen steht Ihnen zum Download zur Verfügung. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.