Genehmigung Beseitigung von Waldwegen
-
Leistungsbeschreibung
Die Beseitigung von Waldwegen bedarf der Genehmigung.
-
Verfahrensablauf
Im Antrag ist der Grund der Beseitigung des Waldweges anzuführen.
-
Welche Unterlagen werden benötigt?
- formloser Antrag mit Lage des Weges, Länge des Weges, Eigentümer und am Weg angrenzende Eigentümer, Begründung
- schriftliche Zustimmung, wenn der Antragsteller nicht der Waldbesitzer ist
-
Welche Gebühren fallen an?
Rahmengebühr von 48 € bis 120 € gemäß Allgemeiner Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA).
-
Rechtsgrundlage
§ 27 Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt
Kontakt
Untere Forstbehörde
Adresse
Breitscheidstraße 4
06886 Lutherstadt Wittenberg
Fax: 03491 806-2992
E-Mail: forstbehoerde@landkreis-wittenberg.de
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Fachdienste:
Di 08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Do 08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr