Genehmigung Beseitigung von Waldwegen
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Die Beseitigung von Waldwegen bedarf der Genehmigung.
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Im Antrag ist der Grund der Beseitigung des Waldweges anzuführen.
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- formloser Antrag mit Lage des Weges, Länge des Weges, Eigentümer und am Weg angrenzende Eigentümer, Begründung
- schriftliche Zustimmung, wenn der Antragsteller nicht der Waldbesitzer ist
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Rahmengebühr von 48 € bis 120 € gemäß Allgemeiner Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA).
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§ 27 Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt
Kontakt
Untere Forstbehörde
Adresse
Breitscheidstraße 4
06886 Lutherstadt Wittenberg
Fax: 03491 806-2992
E-Mail: forstbehoerde@landkreis-wittenberg.de
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Fachdienste:
Di 08:30 - 12:00 Uhr
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Do 08:30 - 12:00 Uhr
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