Belehrung im Umgang mit Lebensmitteln – ONLINE

Belehrung im Umgang mit Lebensmitteln – ONLINE

  • Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen Sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit Lebensmitteln direkt oder indirekt in Berührung? Sie möchten in Küchen oder Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden? Dann benötigen Sie eine Bescheinigung über die Belehrung im Umgang mit Lebensmitteln nach § 43 Infektionsschutzgesetz.

    Bestimmte ansteckende Krankheiten können über Lebensmittel auf andere Menschen übertragen werden. Das Infektionsschutzgesetz sieht daher Regelungen vor, die das Risiko dieses Übertragungsweges minimieren sollen. Ziel der Belehrung ist es, dass Sie eigenverantwortlich bei auftretenden Krankheitszeichen handeln und somit eine Weiterverbreitung von Krankheitserregern sowie die Kontamination von Lebensmitteln verhindern.

Kontakt

Ansprechpartner

Frau Janett Theuerkorn
Funktion: Gesundheitsaufseherin / Hygienefachkraft
Raum: B0-64
Telefon: +49 3491 806-2569
Fax: +49 3491 806-2593
E-Mail: janett.theuerkorn@landkreis-wittenberg.de
Frau Kerstin Rozek
Funktion: Gesundheitsaufseherin
Raum: B0-61
Telefon: +49 3491 806-2518
Fax: +49 3491 806-2593
E-Mail: kerstin.rozek@landkreis-wittenberg.de

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Information des Landkreises Wittenberg:

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Mittwoch
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