eines gesetzlichen Vertreters gemäß Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB (Az. GV 15-2014) Der Landkreis Wittenberg hat am 11.12.2025 für nachfolgend aufgeführtes Eigentum die gesetzliche Vertretung aufgehoben: Grundbuch Seyda,
eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB (Az. GV 05Q-1995) Hiermit wird zur Kenntnis gegeben, dass der Landkreis Wittenberg am 10.12.2025 für nachfolgend aufgeführtes Eigentum einen
Am 06.10.2025 erfolgte die Wahl der Mitglieder des Kreisschülerrates des Landkreises Wittenberg aus der Gruppe der Delegierten der Sekundarschulen. Im Ergebnis des Wahldurchganges konnten 3 Mitglieder aus den Delegierten gewonnen