Leistung

Kampfmittel melden

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Grundstückseigentümer Kampfmittel auf ihrem Grundstück finden, müssen Sie dies unverzüglich bei der zuständigen Sicherheitsbehörde oder bei der Polizei anzeigen, ansonsten setzen Sie sich und andere Personen einer hohen Gefahr aus.

Zu den Kampfmitteln gehört sämtliche zur Kriegsführung bestimmte Munition oder Munitionsteile, die ihrer Natur nach explosiv ist, insbesondere Gewehrpatronen, Bomben, Minen, Granaten, Spreng- und Zündmittel.

Oftmals sind Kampfmittel als solche nicht zu erkennen. Viele sind bis zur Unkenntlichkeit verrostet oder ähneln im Aussehen handelsüblichen Gebrauchsgegenständen. Die Anzeigepflicht gilt auch für Spaziergänger, die Munition finden.

Gebühren (Kosten)

Die Beseitigung aufgefundener Kampfmittel, insbesondere das Bergen, der Transport und die Vernichtung der Kampfmittel sowie die Suche nach Kampfmitteln bei begründeten Verdachtspunkten sind kostenlos.

Kosten entstehen nur für rein vorsorgliche Suchmaßnahmen nach Kampfmitteln bei unbegründetem Gefahrenverdacht und für die Bearbeitung des Antrages zur Kampfmittelsuche bei der Polizeibehörde nach deren Gebührenordnung.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich bitte an Ihren Landkreis bzw. an die kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau. In den kreisfreien Städten Magdeburg und Halle sind anstelle der Städte die Polizeidirektionen zuständig.

Rechtsgrundlage

Kontakt

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Fachdienste:

Di  08:30 - 12:00 Uhr
     13:00 - 15:00 Uhr
Do 08:30 - 12:00 Uhr
     13:00 - 18:00 Uhr

Information des Landkreises Wittenberg:

Mo 08:30 - 17:00 Uhr
Di  08:30 - 17:00 Uhr
Mi  08:30 - 14:00 Uhr
Do 08:30 - 18:00 Uhr
Fr  08:30 - 14:00 Uhr

Formulare

Weitere Antragsformulare finden Sie in unserem Formularpool.