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Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot beantragen
Wenn Ihr Lastkraftwagen (Lkw) vom Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen betroffen ist, können Sie in dringenden Fällen eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Leistungsbeschreibung
An Sonntagen und bestimmten Feiertagen dürfen in Deutschland keine Lastkraftwagen (Lkw) fahren. Das Fahrverbot gilt von 00:00 bis 22:00 Uhr.
In dringenden Fällen können Sie eine Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen beantragen.
Folgende Ausnahmegenehmigungen gibt es:
- Ausnahme in dringenden Fällen
- Dauerausnahme
- Ausnahme für bestimmte Einzelfälle
- Ausnahme für bestimmte Antragstellerinnen beziehungsweise Antragsteller
- Länderübergreifend einheitliche Ausnahmen
- Ausnahmen für bestimmte Straßen und Strecken
Das Lkw-Fahrverbot gilt für
- Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen sowie
- Lkw-Anhänger-Kombinationen, unabhängig davon, welches Gewicht diese haben.
Ausgenommen vom Fahrverbot sind zum Beispiel
- Transporte von
- leicht verderblichen Lebensmitteln wie zum Beispiel Milch, Fleisch und Fisch
- Schaustellern und Schaustellerinnen
- kombinierter Güterverkehr
- Bergungs-, Abschlepp- und Pannenhilfsfahrzeuge
Das Lkw-Fahrverbot gilt an den folgenden Feiertagen:
- Neujahr
- Karfreitag
- Ostermontag
- Tag der Arbeit
- Christi Himmelfahrt
- Pfingstmontag
- Fronleichnam
- gilt nicht in allen Bundesländern
- Tag der deutschen Einheit
- Reformationstag
- gilt nicht in allen Bundesländern
- Allerheilligen
- gilt nicht in allen Bundesländern
- 1. und 2. Weihnachtsfeiertag
Voraussetzungen
- Ihr Transport ist nur mit einem Fahrzeug möglich, dass unter das Verbot fällt.
- Ihr Transport muss zwingend an einem Sonntag beziehungsweise Feiertag stattfinden.
Zuständige Stelle
örtliche Straßenverkehrsbehörde
Kontakt
Fax: 03491 806-1790
E-Mail: strassenverkehrsamt@landkreis-wittenberg.de
Sprechzeiten der Fachdienste:
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Information des Landkreises Wittenberg:
Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr
Öffnungszeiten
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Dienstag
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Donnerstag
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