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Ausnahmegenehmigung für Gurtanlege- und Helmtragepflicht beantragen
In bestimmten Fällen können Sie sich von der Anschnall- oder Helmpflicht befreien lassen. Dies müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Leistungsbeschreibung
In bestimmten Kraftfahrzeugen wie Autos, Lastkraftwagen, Reisebussen oder land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen müssen Sie während der Fahrt angeschnallt sein. Wenn Sie Krafträder fahren, müssen Sie einen Helm tragen. Als Krafträder zählen Motorräder, Roller, Kleinkrafträder und Leichtkrafträder. Das gilt auch bei offenen drei- oder mehrrädrigen Kraftfahrzeugen, die schneller als 20 Kilometer pro Stunde fahren können.
Unter bestimmten Bedingungen können Sie von der Anschnall- und Helmpflicht befreit werden.
Eine Befreiung von der Anschnallpflicht ist grundsätzlich möglich, wenn Sie
- aus gesundheitlichen Gründen keinen Sicherheitsgurt anlegen können, oder
- kleiner als 150 cm sind.
Eine Befreiung von der Helmpflicht ist grundsätzlich möglich, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen beim Fahren von Krafträdern keinen Schutzhelm tragen können.
Kontakt
Fax: 03491 806-1590
E-Mail: information@landkreis-wittenberg.de
Web: https://www.landkreis-wittenberg.de
Sprechzeiten der Fachdienste:
Dienstag
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13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
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13:00 - 18:00 Uhr
Information des Landkreises Wittenberg:
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