Elektronischen Aufenthaltstitel beantragen

Wenn Sie aus einem Staat außerhalb der Europäischen Union kommen und sich in Deutschland aufhalten möchten, müssen Sie einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen.

Leistungsbeschreibung

Mit einem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) können Sie Ihren Aufenthaltsstatus nachweisen.

Der elektronische Aufenthaltstitel wird als Plastikkarte im Scheckkartenformat ausgestellt. Er enthält einen Chip, auf dem folgende Angaben gespeichert sind:

  • persönliche Daten wie Name und Geburtsdatum
  • Ihr Foto
  • Ihre Fingerabdrücke
  • Informationen zu Ihrem Aufenthaltsstatus.

Dadurch verfügt der eAT über eine Online-Ausweisfunktion, mit der Sie Online-Dienstleistungen nutzen können. Ihre persönlichen Daten sind dabei zuverlässig vor Diebstahl und Missbrauch geschützt. Die Nutzung der Online-Ausweisfunktion ist freiwillig. Bei ungeklärter Identität wird der eAT immer mit deaktivierter Online-Ausweisfunktion ausgestellt.

Der eAT ist so lange gültig, wie Ihr befristeter Aufenthaltstitel. Ist Ihr Aufenthaltstitel unbefristet, ist der eAT maximal 10 Jahre gültig. Danach muss er neu ausgestellt werden.

Ändert sich etwas an Ihren Angaben, müssen Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.

Weitere Informationen

Mit dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) können Sie die Online-Ausweisfunktion im Internet nutzen. Sie sollten die Online-Ausweisfunktion Ihres eAT bei Verlust oder Diebstahl sperren lassen. Dies können Sie beim zuständigen Kundenzentrum vornehmen oder rund um die Uhr telefonisch bei der Sperrhotline unter der Rufnummer 116 116.

Rechtsgrundlage

Kontakt

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Information des Landkreises Wittenberg:

Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr

Formulare

Weitere Antragsformulare finden Sie in unserem Formularpool.