Kultur- und Tourismustaxe bezahlen

Bei einem Aufenthalt in  Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen oder ähnlichen Unterkünften kann es sein, dass Sie eine Kultur- und Tourismustaxe oder Übernachtungssteuer zahlen müssen.

Leistungsbeschreibung

In einigen Kommunen müssen Sie eine Kultur- und Tourismustaxe oder Übernachtungssteuer bezahlen, wenn Sie in einem Hotel, einer Ferienwohnungoder Pension übernachten und nicht ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben.

Zuständige Stelle

Gemeinde- beziehungsweise Stadtverwaltung

Kontakt

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Information des Landkreises Wittenberg:

Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr

Formulare

Weitere Antragsformulare finden Sie in unserem Formularpool.