Änderungen an der EU-Gemeinschaftslizenz für Kraftomnibusse im Gelegenheitsverkehr beantragen

Sie haben eine EU-Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr, bei der sich die Rahmenbedingungen verändern? Dann müssen Sie die Veränderungen melden oder genehmigen lassen.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie für den grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr innerhalb der Europäischen Union (EU) eine EU-Gemeinschaftslizenz haben, müssen Sie grundlegende Änderungen in Ihrem Unternehmen genehmigen lassen. Dies ist zum Beispiel der Fall bei:

  • Erweiterung oder wesentlicher Änderung des Unternehmens 
  • geplanter Übertragung der Rechte und Pflichten der EU-Gemeinschaftslizenz
  • Übertragung der Betriebsführung

Geringfüge Änderungen, zum Beispiel bei den Beförderungsbedingungen, teilen Sie der zuständigen Behörde lediglich mit.

Zum Gelegenheitsverkehr gehören:

  • Ausflugsfahrten 
  • Ferienreisen
  • Fahrten mit Mietbussen

Es werden Fahrten mit Kraftfahrzeugen durchgeführt, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als 9 Personen einschließlich Fahrerin oder Fahrer geeignet und bestimmt sind.

Voraussetzungen

  • Sie verfügen bereits über eine EU-Gemeinschaftslizenz.
  • In Ihrem Unternehmen finden grundlegende Änderungen statt.

Zuständige Stelle

Landkreis beziehungsweise kreisfreie Stadt

Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsgrundlage

Kontakt

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
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Donnerstag
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Information des Landkreises Wittenberg:

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Dienstag
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Donnerstag
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Freitag
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Formulare

Weitere Antragsformulare finden Sie in unserem Formularpool.