Leistung

Zulassung als Viehhandelsunternehmen beantragen

Wenn sie die Zulassung als Viehhandelsunternehmen beantragen möchten, müssen Sie den Antrag an die zuständige Stelle richten.

Leistungsbeschreibung

Wer ein Viehhandelsunternehmen betreiben möchte, welches darauf gerichtet ist, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde oder Geflügel gewerbsmäßig unmittelbar oder über Dritte zu kaufen und innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf wieder zu verkaufen oder in einen anderen Betrieb oder eine andere Einrichtung umzusetzen, bedarf der Zulassung durch die zuständige Behörde

Eine Zulassung ist nicht erforderlich, wenn die in o.g. bezeichneten Tiere lediglich zwischen Käufer und Verkäufer vermittelt werden.

Voraussetzungen

Erfüllung bzw. Einhaltung aller Anforderungen gemäß Art 96 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/429 des europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) sowie § 12 Abs. 2 ViehVerkV der Anlagen 1 und 2

Mit dem gewerbsmäßigen Viehhandel darf erst begonnen werden, wenn die Anzeige gestellt worden ist.

Erforderliche Unterlagen

Führungszeugnis

Gewerbezentralregisterauszug

Gewerbeanmeldung

Handelsregisterauszug

Gesellschaftsvertrag

Plan für die Reinigung und die Desinfektion der Stallungen und Verkehrswege

Gegebenenfalls weitere Unterlagen.

Gebühren (Kosten)

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Bearbeitungsdauer

Wenn Sie alle Unterlagen vollständig eingereicht haben, wird die zuständige Stelle diese zeitnah bearbeiten.

Bitte stellen Sie den Antrag mehrere Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit. Die Zulassung muss vor Betriebsaufnahme erfolgen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Verfahrensablauf

Sie stellen den Antrag bei der zuständigen Behörde zur Zulassung als Viehhandelsunternehmen

  • Notwendige Unterlagen werden eingereicht, nach Prüfung durch die Behörde und ggf. einer Vor-Ort Begehung
  • Bei positiver Prüfung erfolgt die Zulassung

Rechtsgrundlage

Kontakt

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Information des Landkreises Wittenberg:

Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr

Formulare

Weitere Antragsformulare finden Sie in unserem Formularpool.