Zulassung als Viehhandelsunternehmen beantragen
Wenn sie die Zulassung als Viehhandelsunternehmen beantragen möchten, müssen Sie den Antrag an die zuständige Stelle richten.
Leistungsbeschreibung
Wer ein Viehhandelsunternehmen betreiben möchte, welches darauf gerichtet ist, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde oder Geflügel gewerbsmäßig unmittelbar oder über Dritte zu kaufen und innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf wieder zu verkaufen oder in einen anderen Betrieb oder eine andere Einrichtung umzusetzen, bedarf der Zulassung durch die zuständige Behörde
Eine Zulassung ist nicht erforderlich, wenn die in o.g. bezeichneten Tiere lediglich zwischen Käufer und Verkäufer vermittelt werden.
Voraussetzungen
Erfüllung bzw. Einhaltung aller Anforderungen gemäß Art 96 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/429 des europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) sowie § 12 Abs. 2 ViehVerkV der Anlagen 1 und 2
Mit dem gewerbsmäßigen Viehhandel darf erst begonnen werden, wenn die Anzeige gestellt worden ist.
Erforderliche Unterlagen
Führungszeugnis
Gewerbezentralregisterauszug
Gewerbeanmeldung
Handelsregisterauszug
Gesellschaftsvertrag
Plan für die Reinigung und die Desinfektion der Stallungen und Verkehrswege
Gegebenenfalls weitere Unterlagen.
Gebühren (Kosten)
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Bearbeitungsdauer
Wenn Sie alle Unterlagen vollständig eingereicht haben, wird die zuständige Stelle diese zeitnah bearbeiten.
Bitte stellen Sie den Antrag mehrere Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit. Die Zulassung muss vor Betriebsaufnahme erfolgen.
Rechtsbehelf
- Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Verfahrensablauf
Sie stellen den Antrag bei der zuständigen Behörde zur Zulassung als Viehhandelsunternehmen
- Notwendige Unterlagen werden eingereicht, nach Prüfung durch die Behörde und ggf. einer Vor-Ort Begehung
- Bei positiver Prüfung erfolgt die Zulassung
Kontakt
Fax: 03491 806-1590
E-Mail: information@landkreis-wittenberg.de
Web: https://www.landkreis-wittenberg.de
Sprechzeiten der Fachdienste:
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Information des Landkreises Wittenberg:
Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
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Freitag
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Öffnungszeiten
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