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Gewerbsmäßigen Viehhandel, Viehtransport oder das Betreiben einer Sammelstelle anzeigen
Sie möchten gewerbsmäßig mit Vieh handeln, Viehtransporte durchführen oder eine Sammelstelle betreiben? Dann müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anzeigen und Ihr Betrieb benötigt eine Zulassung.
Leistungsbeschreibung
Sie müssen der zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit anzeigen, wenn Sie planen:
- gewerbsmäßig mit Vieh zu handeln
- im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh zu transportieren
- eine Sammelstelle zu betreiben
Damit kommen Sie Ihrer Pflicht zur Zulassung von Betrieben nach.
Wenn Sie eine Sammelstelle betreiben wollen, geben Sie auch den Ort der Sammelstelle an.
Ebenso müssen Sie alle Änderungen Ihrer Tätigkeit der zuständigen Behörde sofort mitteilen. Dies gilt auch, wenn Sie Ihren Betrieb aufgeben.
Erforderliche Unterlagen
-
Formloser Antrag mit Angaben zu:
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Name und Anschrift
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im Falle einer Sammelstelle: den Ort der Sammelstelle
-
Fristen
Sie dürfen mit dem gewerbsmäßigen Handel, dem Transport von Vieh oder dem Betrieb einer Sammelstelle erst beginnen, wenn Sie dies vor Beginn der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde angezeigt haben.
Rechtsgrundlage
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an Ihren Landkreis beziehungsweise Ihre kreisfreie Stadt.
Kontakt
Sprechzeiten der Fachdienste:
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Information des Landkreises Wittenberg:
Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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Öffnungszeiten
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