Die Zulassung einer Anlage oder eines Betriebs für tierische Nebenprodukte beantragen
Wenn Sie als Unternehmen mit tierischen Nebenprodukten umgehen, benötigen Sie eine Zulassung.
Leistungsbeschreibung
Alle vom Tier stammenden Reststoffe, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet oder bestimmt sind, sind tierische Nebenprodukte.
Wenn Sie als Unternehmen mit tierischen Nebenprodukten umgehen, müssen Sie diese so verwerten und sicher entsorgen, dass Sie weder die Gesundheit von Menschen und Tieren noch die Umwelt gefährden.
Dazu werden die tierischen Nebenprodukte in 3 Risikokategorien eingeteilt Sie unterscheiden sich nach dem Grad der Gefahr, der für Mensch und Tier ausgeht.
- Kategorie 1 – Material mit hohem Risiko, zum Beispiel:
- Tierkörper oder Tierkörperteile von Transmissibler Spongiformer Encephalopathie (TSE) verdächtigen oder betroffenen Tieren,
- Tieren, die im Rahmen von TSE-Tilgungsmaßnahmen getötet wurden, sowie
- Heim-, Zoo- und Zirkustiere
- Kategorie 2 – Material mit mittleren Risiko, zum Beispiel:
- Tiere, die auf anderem Wege zu Tode kamen als durch Schlachtung oder Tötung zum menschlichen Verzehr, einschließlich Tieren, die zum Zweck der Seuchenbekämpfung getötet wurden,
- Föten, Eizellen, Embryonen und Samen, die nicht für Zuchtzwecke vorgesehen sind und tot in der Eischale liegendes Geflügel (Küken)
- tierische Nebenprodukte, die Rückstände von zugelassenen Stoffen oder Kontaminanten aufweisen, die über den Grenzwerten liegen
- Kategorie 3 – Material mit niedrigem Risiko, zum Beispiel:
- Schlachtkörperteile und Teile von Tieren, die zum Verzehr geschlachtet werden, wenn sie aus wirtschaftlichen Gründen nicht zum menschlichen Verzehr verwendet wurden
- Materialien von Wasser-, Weich- und Krebstieren
- Teile von lebenden Tieren, wie zum Beispiel
- Blut,
- Wolle,
- Federn,
- Haare und
- Rohmilch
Wenn Sie tierische Nebenprodukte verarbeiten wollen, müssen Sie in der Regel eine Zulassung beantragen. Die gilt insbesondere bei folgenden Tätigkeiten:
- Verarbeitung tierischer Nebenprodukte durch
- Drucksterilisation,
- durch Verarbeitungsmethoden oder
- zugelassene alternative Methoden
- Beseitigung als Abfall durch Verbrennung tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte, außer bezogen auf Anlagen oder Betriebe, die über eine Betriebsgenehmigung verfügen
- Beseitigung oder Verwertung tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte, wenn sie Abfall sind, durch Mitverbrennung, außer bezogen auf Anlagen oder Betriebe, die über eine Betriebsgenehmigung verfügen
- Verwendung tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte als Brennstoff
- Herstellung von Heimtierfutter
- Herstellung organischer Düngemittel und Bodenverbesserungsmittel
- Umwandlung tierischer Nebenprodukte und/oder Folgeprodukte zu Biogas oder Kompost in Biogasanlagen und Kompostieranlagen
- Behandlung tierischer Nebenprodukte nach ihrer Sammlung, in Form von Tätigkeiten wie
- Sortieren,
- Zerlegen,
- Kühlen,
- Einfrieren,
- Salzen,
- Entfernen von Häuten und Fellen oder von spezifiziertem Risikomaterial
- Lagerung von tierischen Nebenprodukten
- Lagerung von Folgeprodukten
Voraussetzungen
- Sie erfüllen die Anforderungen an Infrastruktur und Ausrüstung, die innerhalb zugelassener Betriebe und Anlagen gelten Sie erfüllen die hygienischen Anforderungen für alle Arten der Behandlung tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte, einschließlich Maßnahmen zur Änderung der Hygienevorschriften für Betriebe oder Anlagen;
- Sie erfüllen die Bedingungen und technische Anforderungen an Handhabung, Bearbeitung, Umwandlung, Verarbeitung und Lagerung tierischer Nebenprodukte oder Folgeprodukte und Bedingungen für die Abwasserbehandlung;
- Sie erbringen den Nachweis, zum Zwecke der Validierung der Bearbeitung, Umwandlung und Verarbeitung tierischer Nebenprodukte oder Folgeprodukte in Bezug auf Ihre Fähigkeit, die Gefahren für Gesundheit von Mensch und Tier zu verhindern;
- Sie erfüllen die Bedingungen für die Handhabung tierischer Nebenprodukte oder deren Folgeprodukte aus mehr als einer Kategorie, Material der Kategorie 1, Material der Kategorie 2, Material der Kategorie 3 in demselben Betrieb oder derselben Anlage
- Sie erfüllen die Voraussetzungen für die Vermeidung von Kreuzkontamination bei der Lagerung, Behandlung oder Verarbeitung tierischer Nebenprodukte in einem eigenständigen Teil einer Anlage oder eines Betriebs;
- für Biogas- und Kompostanlagen: Sie erfüllen die Standard-Verarbeitungsparameter für Biogas- und Kompostieranlagen;
- für Verbrennungs- und Mitverbrennungsanlagen: Sie erfüllen die Anforderungen an Verbrennung oder Mitverbrennung in Betrieben hoher und niedriger Kapazität
- für die Verwendung als Brennstoff: Sie erfüllen die Anforderungen an die Verwendung tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte als Brennstoff
Die zuständige Behörde lässt Anlagen oder Betriebe nur zu, wenn eine Besichtigung vor Ort vor Aufnahme der Tätigkeit erwiesen hat, dass die einschlägigen Vorschriften erfüllt sind.
Erforderliche Unterlagen
- Kopie eines Ausweisdokuments, zum Beispiel Personalausweis
- Lageplan der Anlage oder des Betriebes
- Im Falle von Biogasanlagen und Kompostieranlagen muss bei Einsatz von Fremdgülle die ausreichende Trennung von Tierbestand und Anlage hervorgehen
- Grundrissplan des Gebäudes oder der Gebäude; für Biogas- und Kompostieranlagen wird nur ein Lageplan benötigt
- Ungezieferbekämpfungsplan
- HACCP-Konzept (HACCP steht für „Hazard Analysis Critical Control Points“, beziehungsweise „Gefahren Analyse Kritische Lenkungspunkte“), das folgende Angaben beinhaltet:
- Verarbeitungsanlagen
- Biogas- oder Kompostanlagen
- Heimtierfutterbetriebe
- Behandlung beziehungsweise Lagerung mehrerer Kategorien tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte in derselben Anlage oder demselben Betrieb
- Betriebsbeschreibung
Fristen
Der Antrag auf Zulassung muss vor Aufnahme der Tätigkeit gestellt werden.
Weitere Informationen
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Zuständige Stelle
Für die Zulassung von Betrieben und Anlagen nach dem Tierische Nebenprodukte-Recht wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.
Kontakt
Fax: 03491 806-1590
E-Mail: information@landkreis-wittenberg.de
Web: https://www.landkreis-wittenberg.de
Sprechzeiten der Fachdienste:
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Information des Landkreises Wittenberg:
Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr
Öffnungszeiten
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Donnerstag
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