Leistung

Fischereiabgabe zahlen

Wenn Sie sich einen Fischereischein ausstellen lassen, müssen Sie zusätzlich zur Gebühr die Fischereiabgabe entrichten.

Leistungsbeschreibung

Die Fischereiabgabe müssen Sie zusammen mit der Gebühr für den Fischereischein zahlen. Sie wird für Maßnahmen des Fischereischutzes, des Fischartenschutzes, der Fischereiforschung und für besondere Maßnahmen der fischereilichen Hege verwendet.

Voraussetzungen

Bitte beachten Sie die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Fischereischeins.

Erforderliche Unterlagen

Bitte beachten Sie die erforderlichen Unterlagen für die Ausstellung eines Fischereischeins.

Zuständige Stelle

Zuständig sind die unteren Fischereibehörden.

Verfahrensablauf

Bitte beachten Sie den Verfahrensablauf für die Ausstellung eines Fischereischeins.

Rechtsgrundlage

Kontakt

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Information des Landkreises Wittenberg:

Montag
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Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
08:30 - 14:00 Uhr

Formulare

Weitere Antragsformulare finden Sie in unserem Formularpool.