Leistung

Ausländerjagdschein wegen Verlust ersetzen lassen

Wenn Ihr Ausländerjagdschein abhanden gekommen ist, können Sie sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen.

Leistungsbeschreibung

Sollte Ihr Ausländerjagdschein verloren gegangen sein, so können Sie bei der zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.

Voraussetzungen

  • bereits erteilter Ausländerjagdschein
  • Verlust des Ausländerjagdschein

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweis
  • aktuelles Lichtbild

Zuständige Stelle

Die untere Jagdbehörde, die Ihnen den Jagdschein erteilt hat.

Anträge / Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Ausländerjagdschein.

Rechtsgrundlage

§ 15 Absatz 1 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

Kontakt

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Information des Landkreises Wittenberg:

Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr

Formulare

Weitere Antragsformulare finden Sie in unserem Formularpool.