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Befreiung von den Kindertagesbetreuungskosten beantragen
Wenn Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege betreut wird und Sie ein geringes Einkommen haben oder Ihr Einkommen sich deutlich verringert hat, können Sie sich gegebenenfalls von den Betreuungskosten befreien lassen.
Leistungsbeschreibung
Wenn Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege betreut wird, richtet sich die Höhe der Betreuungskosten nach Ihrem Einkommen.
Dabei müssen Sie nur so viel Beitrag zahlen, wie Sie nach Ihrem Einkommen und Ihrer Lebenssituation tragen können – ohne Ihren Lebensunterhalt zu gefährden.
Haben Sie ein geringes Einkommen oder verringert sich Ihr Einkommen deutlich, können Sie eine Befreiung der Kosten beantragen.
Sie können auch eine Befreiung beantragen, wenn Sie eine der folgenden Leistungen erhalten:
- Grundsicherungsgeld,
- Sozialhilfe,
- Leistungen für Asylbewerberinnen und -bewerber,
- Kinderzuschlag,
- Wohngeld.
Voraussetzungen
- Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege.
- Sie können die Betreuungskosten nicht bezahlen.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an das Jugendamt.
Kontakt
Telefon: +49 3491 806-2309
Telefon: +49 3491 806-2310
E-Mail: antje.avila@landkreis-wittenberg.de E-Mail: kristin.lange@landkreis-wittenberg.de E-Mail: stefanie.triebel@landkreis-wittenberg.de
Sprechzeiten der Fachdienste:
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Information des Landkreises Wittenberg:
Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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Öffnungszeiten
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