Leistung

Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung beantragen

Wenn Sie ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nutzen wollen, müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) immer bei sich führen.

Leistungsbeschreibung

Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.

Als Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, die Sie daher immer mitführen und auf Verlangen zuständigen Personen aushändigen.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug und stellt das wesentliche Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen dar.

Es handelt sich um ein EU-weit eingeführtes Dokument. Sollte für Ihr Fahrzeug noch ein alter Fahrzeugschein bestehen, bleibt dieser gültig.

Voraussetzungen

Es müssen die Voraussetzungen für die Zulassung eines Fahrzeugs vorliegen.

Fristen

vor Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr

Zuständige Stelle

Zulassungsbehörde

Anträge / Formulare

  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Verfahrensablauf

Überprüfen Sie die korrekte Eintragung aller Daten bei Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I und reklamieren Sie evtl. Unstimmigkeiten möglichst sofort.

Gibt es für das Fahrzeug noch einen alten Fahrzeugschein, werden die Daten von dort in die Zulassungsbescheinigung Teil I übertragen. Lassen Sie sich bei Ausstellung der neuen Papiere den alten Fahrzeugschein entwertet aushändigen, um ein Dokument über die bisherigen Eintragungen zu besitzen.

Rechtsgrundlage

Kontakt

Öffnungszeiten

Montag
08:30-12:00 Uhr
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Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
08:30-12:00 Uhr
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Freitag
08:30-12:00 Uhr

Formulare

Weitere Antragsformulare finden Sie in unserem Formularpool.