Leistung

Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang mit Giftstoffen beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung Stoffe oder Zubereitungen an private Endverbraucher in Verkehr bringen möchten, die nach der Gefahrstoffverordnung mit den Gefahrensymbolen T (giftig) oder T+ (sehr giftig) zu kennzeichnen sind, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Die Erlaubnis erhält, wer

  • die Sachkunde nach § 5 ChemVerbotsV nachgewiesen hat,
  • die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt und
  • mindestens 18 Jahre alt ist.

Unternehmen erhalten für ihre Einrichtungen und Betriebe die Erlaubnis, wenn sie über betriebsangehörige Personen verfügen, die vorgenannte Anforderungen erfüllen.
Die Erlaubnis kann auf einzelne gefährliche Stoffe und Zubereitungen oder auf Gruppen von gefährlichen Stoffen und Zubereitungen beschränkt werden. Sie kann unter Auflagen erteilt werden. Auflagen können auch nachträglich angeordnet werden.

Keiner Erlaubnis bedürfen

  • Apotheken,
  • Hersteller, Einführer und Händler, die die vorgenannten Stoffe und Zubereitungen nur an Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender oder öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- oder Lehranstalten abgeben.

Gebühren (Kosten)

EUR 40,00 bis EUR 200,00

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an Ihren Landkreis oder Ihre kreisfreie Stadt.

Rechtsgrundlage

Kontakt

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Fachdienste:

Di  08:30 - 12:00 Uhr
     13:00 - 15:00 Uhr
Do 08:30 - 12:00 Uhr
     13:00 - 18:00 Uhr

Information des Landkreises Wittenberg:

Mo 08:30 - 17:00 Uhr
Di  08:30 - 17:00 Uhr
Mi  08:30 - 14:00 Uhr
Do 08:30 - 18:00 Uhr
Fr  08:30 - 14:00 Uhr

Formulare

Weitere Antragsformulare finden Sie in unserem Formularpool.