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Ausnahmegenehmigung von Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beantragen
Wenn Sie von bestimmten Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) abweichen wollen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Leistungsbeschreibung
Sie können Ausnahmegenehmigungen nur für bestimmte Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beantragen. Ausnahmen sind zum Beispiel von den folgenden Regelungen möglich:
- Vorschriften zur Straßenbenutzung
- Regelungen zum Halten und Parken
- Vorschriften zu Höhe, Breite und Länge von Fahrzeugen und deren Ladung
- Vorschriften zum Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen
- Verbote oder Beschränkungen aufgrund von Verkehrszeichen
- Verbot,
- eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu fahren
- Personen zu transportieren
- Verkehrshindernisse zu bereiten
- Lautsprecher zu nutzen
- Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten
- sonn- oder feiertags zu fahren
- in Wohngebieten zu bestimmten Zeiten mit einem Kraftfahrzeug über 7,5 Tonnen und Anhänger über 2 Tonnen zu parken
Wenn Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten, kann die zuständige Behörde diese auch widerrufen. Zusätzlich zur Ausnahmegenehmigung können Sie Auflagen und Bedingungen erhalten, die Sie einhalten müssen.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die nach Landesrecht zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweise über das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- Kopie des Fahrzeugscheines
Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.
Weitere Informationen
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fristen
Anträge sind im Regelfall nicht fristgebunden, sollten jedoch möglichst frühzeitig gestellt werden.
Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Sie müssen den Antrag schriftlich und mit ausreichender Begründung stellen.
Kontakt
Fax: 03491 806-1790
E-Mail: strassenverkehrsamt@landkreis-wittenberg.de
Sprechzeiten der Fachdienste:
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Information des Landkreises Wittenberg:
Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
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Freitag
08:30 - 14:00 Uhr
Öffnungszeiten
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Formulare
Weitere Antragsformulare finden Sie in unserem Formularpool.