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Erlaubnis für Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum beantragen
Für die Durchführung einer Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum durchführen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.
Eine Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum sind zum Beispiel
- Radrennen
- Straßenfeste
- Märkte
Voraussetzungen
Sie müssen eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abschließen.
Erforderliche Unterlagen
- Strecken- und Zeitplan in A 4-Format Der Streckenverlauf sollte möglichst mit schwarzem Stift und Pfeilen gekennzeichnet sein. In Ortsdurchfahrten ist zusätzlich die Angabe der Straßennamen erforderlich, es sei denn die Route folgt dem Hauptstraßenverlauf und ist eindeutig.
- Kopie der Veranstaltungshaftpflichtversicherung
- Nachweis einer Haftungsfreistellung.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Zuständige Stelle
- Findet die Veranstaltung in einem Landkreis oder kreisfreien Stadt statt: Wenden Sie sich an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt.
- Findet die Veranstaltung in mehreren Landkreisen oder kreisfreien Städten statt: Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.
- Findet die Veranstaltung in mehreren Bundesländern statt: Wenden Sie sich an das Bundesland, in dem die Veranstaltung beginnt.
Anträge / Formulare
Sofern das Landesverwaltungsamt zuständig ist, finden Sie das Antrags- und weitere Formulare unter
Verfahrensablauf
Wenn sie die Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen wollen, können Sie den Antrag schriftlich per Formular oder formlos bei der zuständigen Behörde stellen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder es steht, je nach Angebot, im Internet zum Download zur Verfügung. Weiterhin gibt es die Möglichkeit einen Online-Dienst zu nutzen. Der Verfahrensablauf ändert sich dabei nicht:
- Sie stellen einen Antrag schriftlich per Formular oder formlos bei der zuständigen Behörde.
- Beschreiben Sie so präzise wie möglich die Art, den Standort, das Ausmaß sowie die Dauer der geplanten Sondernutzung. Weiterhin nennen Sie die Auswirkungen auf die betroffene Fläche.
- Die zuständige Stelle prüft die Auswirkungen der Sondernutzung auf die sonst übliche Nutzung und die Voraussetzungen für eine Erteilung.
- Nach der Prüfung erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
- Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder/und erteilt sie widerruflich.
- Die zuständige Stelle kann die Genehmigung mit Bedingungen und Auflagen versehen, deren Einhaltung kontrolliert und Verstöße geahndet werden können.
Kontakt
Fax: 03491 806-1790
E-Mail: strassenverkehrsamt@landkreis-wittenberg.de
Sprechzeiten der Fachdienste:
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Information des Landkreises Wittenberg:
Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr
Fax: 03491 479-995735
E-Mail: kerstin.nozon@landkreis-wittenberg.de
Öffnungszeiten
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