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Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach vorherigem Entzug
Terminvereinbarungen erforderlich
Für persönliche Vorsprachen im Bereich – Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug – ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung erforderlich.
Bitte vereinbaren Sie hierzu vorab einen Termin mit der für Sie zuständigen Sachbearbeitung. Ohne vorherige Terminvereinbarung ist eine Vorsprache nicht möglich.
Ihre Sachbearbeiterin und ihr Sachbearbeiter
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens.
| Ansprechpartner/in | Zuständigkeit | Telefon |
| Frau Göttert | A–G | 03491 806 – 1718 |
| Frau Jahn | H–M | 03491 806 – 1719 |
| Herr Kurczyk | N–R sowie T–Z | 03491 806 – 1724 |
| Herr Czauderna | S | 03491 806 – 1712 |
Vielen Dank für Ihr Verständnis!