Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach vorherigem Entzug

Terminvereinbarungen erforderlich

Für persönliche Vorsprachen im Bereich – Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug – ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung erforderlich.

Bitte vereinbaren Sie hierzu vorab einen Termin mit der für Sie zuständigen Sachbearbeitung. Ohne vorherige Terminvereinbarung ist eine Vorsprache nicht möglich.

Person im Anzug tippt auf seinen Smartphone - über sein Smartphone erscheinen Icons von einem Telefon, Brief und dem At-Zeichen
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Ihre Sachbearbeiterin und ihr Sachbearbeiter

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens.

Ansprechpartner/inZuständigkeitTelefon
Frau GöttertA–G03491 806 – 1718
Frau JahnH–M03491 806 – 1719
Herr KurczykN–R sowie T–Z03491 806 – 1724
Herr CzaudernaS03491 806 – 1712


Vielen Dank für Ihr Verständnis!