Kindergartenuntersuchung im 4. Lebensjahr
Die Kindergartenuntersuchung gemäß § 18 Abs. 2 KiFöG – LSA zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Landkreises Wittenberg dient dem Zweck,
– gesundheitliche Einschränkungen und Entwicklungsstörungen des Seh- und Hörvermögens sowie sprachliche, motorische und sozio-emotionale Auffälligkeiten frühzeitig festzustellen,
– im Bedarfsfall geeignete Therapien und Maßnahmen zu empfehlen, um eine optimale Entwicklung des Kindes bis zum Schuleintritt zu ermöglichen.
Die Untersuchung beinhaltet die Erhebung einer ausführlichen Anamnese, die die Überprüfung der Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen und des Impfstatus, die kindgerechte Überprüfung des Seh- und Hörvermögens, der sprachlichen, kognitiven, motorischen und sozio-emotionalen Fähigkeiten und Fertigkeiten des Kindes sowie die Einschätzung seines allgemeinen Entwicklungsstandes.
Die Untersuchung erfolgt durch das Team des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes in der jeweiligen Einrichtung mit der Bezugserzieherin. Falls Eltern an der Untersuchung Ihres Kindes persönlich teilnehmen möchten, sind Sie herzlich eingeladen. In diesem Fall bitten wir um Rücksprache mit der Kindertagesstätte.
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Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes
Fachdienst Gesundheit
Landkreis Wittenberg
Breitscheidstraße 4
06886 Lutherstadt Wittenberg
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