Ist Ihr Führerschein noch gültig? Dann schauen Sie jetzt auf Feld 4a

Kartenführerschein
©Bundesdruckerei GmbH

Wer einen Kartenführerschein besitzt, der 2002, 2003 oder 2004 ausgestellt wurde, muss ihn bis zum 19. Januar 2027 umtauschen. Maßgeblich ist das Ausstellungsdatum auf der Vorderseite im Feld 4a. Wenn Ihr Führerschein erst ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, betrifft Sie dieser Pflichtumtausch derzeit nicht; diese Dokumente sind bereits auf 15 Jahre befristet.

Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Führerschein nicht auf den letzten Drücker umtauschen

Bitte warten Sie mit dem Antrag nicht bis kurz vor dem Jahresanfang. Die Fahrerlaubnisbehörde weist für den Umtausch auf eine Bearbeitungszeit von etwa vier bis sechs Wochen hin. Im Landkreis kann der Pflichtumtausch nicht nur vor Ort, sondern auch online über den digitalen Führerscheinantrag erledigt werden. Für die Online-Beantragung wird kein BundID-Konto benötigt.

Der Pflichtumtausch ist keine Schikane und auch keine neue Fahrprüfung durch die Hintertür. Hintergrund sind europaweite Vorgaben: Führerscheine sollen einheitlicher und fälschungssicherer werden. Außerdem werden mit dem neuen Dokument Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert.

Wer den Umtausch trotzdem zu lange aufschiebt, riskiert bei einer Kontrolle unnötigen Ärger. Nach Ablauf der Frist ist das alte Dokument ungültig. Wer den Pflichtumtausch versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarnungsgeld von ca. zehn Euro rechnen.

Umtausch erforderlich, sonst kein internationaler Führerschein

Auch für Reisen außerhalb der Europäischen Union kann der rechtzeitige Umtausch wichtig werden. In bestimmten Ländern wird zusätzlich zum nationalen Führerschein ein internationaler Führerschein benötigt. Dafür ist jedoch ein gültiger EU-/EWR-Führerschein im aktuellen Muster erforderlich. Wer noch einen alten Papierführerschein besitzt, muss ihn deshalb zuerst umtauschen und kann den internationalen Führerschein erst anschließend beantragen.

Für den Antrag werden der bisherige Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument und ein aktuelles biometrisches Passbild benötigt. Bei älteren Papierführerscheinen kann außerdem eine Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde erforderlich sein. Wer betroffen ist, sollte den Pflichtumtausch deshalb möglichst frühzeitig erledigen. Das ist entspannter für die eigene Planung – und verhindert, dass aus einem kleinen Verwaltungsakt wieder ein Antragsstau im Januar wird.