Tuberkulose in Kita/Hort in zwei Kemberger Ortsteilen

In einem Kemberger Ortsteil ist ein Fall von offener Tuberkulose aufgetreten.
Pexels.com

Bei einer Betreuungsperson der Kita “Elbspatzen” im Kemberger Ortsteil Dabrun und des dortigen Hortes wurde eine ansteckende, offene Lungentuberkulose festgestellt. Das Gesundheitsamt untersucht derzeit, welche Kinder engen Kontakt hatten. Eltern betroffener Kinder werden persönlich informiert.  Der Mitarbeiter war vor wenigen Wochen auch in der Kita “Plapperkiste” in Wartenburg im Einsatz. Hier gelten die gleichen Regelungen.

Wir möchten Sie über die erforderlichen Maßnahmen des Infektionsschutzes informieren und so darauf hinwirken, weitere Erkrankungen zu verhindern.  

Landrat Christian Tylsch: “Wir nehmen die Situation ernst und ich appeliere an alle Betroffenen, mit dem Gesundheitsamt zusammen zu arbeiten. Die Ursache für die Erkrankung ist bekannt und der betroffene Mitarbeiter ist isoliert in medizinischer Behandlung. Tuberkulose ist kein akuter Grund zur Sorge, wenn sie medizinisch adäquat behandelt wird. Das ist in Deutschland der Fall. Sie ist zum Beispiel in Entwicklungsländern eine Herausforderung.” 

Am Mittwoch werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gesundheitsamtes die Strukturen aufbauen, um den Ausbruch der Krankheit möglichst einzudämmen. Es gibt Erkenntnisse, dass auch längere Aufenthalte mit infektiösen Patienten häufig nicht zu Ansteckungen führen.

Am Donnerstag um 18 Uhr wird Landrat Christian Tylsch mit den Experten des Gesundheitsamtes eine Elternversammlung in der Turnhalle in Kemberg durchführen. Symptomfreie betroffene Eltern sind herzlich eingeladen. Tuberkulose-typische Symptome sind zum Beispiel über Wochen anhaltender Husten (z.T. blutig), Gewichtsverlust, anhaltende Müdigkeit, nächtliches Schwitzen. 

Ab sofort steht das Bürgertelefon des Landkreises Wittenberg in der Zeit von 8 bis 20 Uhr unter der Rufnummer 03491-806 4000 für Fragen zur Verfügung.  

Was ist Tuberkulose? 

Tuberkulose ist eine Infektionskrankheit, die durch Bakterien verursacht wird. Meist betrifft sie die Lunge. Die Ansteckung erfolgt über die Luft, z. B. beim Husten oder Sprechen, wenn erregerhaltige Tröpfchen eingeatmet werden. 

Wichtig zu wissen: 

  • Nicht jede Ansteckung führt zu einer Erkrankung. 
  • Bei etwa 90 % der infizierten Personen verhindert das eigene Immunsystem den Ausbruch der Krankheit. 
  • In diesem Fall bestehen keine Beschwerden, manchmal über viele Jahre hinweg. 
  • Besonders kleine Kinder haben jedoch ein höheres Risiko, schneller zu erkranken. 

Wer zählt als Kontaktperson? 

Das Risiko einer Ansteckung hängt davon ab, wie lange, wie häufig und wie intensiv der Kontakt zu der erkrankten Person war.  

Als Richtwert gilt: Ein relevanter Kontakt liegt vor, wenn man sich insgesamt mindestens 8 Stunden in geschlossenen Räumen gemeinsam aufgehalten hat. Bei Säuglingen und Kleinkindern können jedoch auch kürzere, intensive Kontakte ausreichen. Das Gesundheitsamt prüft im Moment, welche Kinder engeren Kontakt hatten. 

Alle vom Gesundheitsamt als enge Kontaktpersonen eingestuften Kinder oder Mitarbeitenden werden persönlich informiert und erhalten ein separates Schreiben mit weiteren Anweisungen. 

Welche Maßnahmen sind notwendig? 

Es stehen folgende Untersuchungen und Behandlungen zur Verfügung: 

1. Bluttest (Tuberkulose-Test) 

  • Es wird eine kleine Menge Blut entnommen. 
  • Der Test kann eine Infektion frühestens 8 Wochen nach dem letzten Kontakt sicher ausschließen. Deshalb wird er häufig erst zu diesem Zeitpunkt durchgeführt. 

2. Röntgenuntersuchung der Lunge 

  • Zeigt, ob bereits Veränderungen an der Lunge vorliegen. 
  • Wird nur durchgeführt, wenn es medizinisch erforderlich ist. 

3. Vorbeugende Antibiotika-Behandlung 

  • In manchen Fällen wird vorsorglich ein Antibiotikum gegeben. 
  • Ziel ist es, vorhandene Bakterien zu bekämpfen, bevor eine Erkrankung entsteht. 
  • Diese vorbeugende Behandlung nennt man Chemoprophylaxe oder Chemoprävention.  

Welche Maßnahmen gelten für welches Alter? 

Zu welchem Zeitpunkt ein Test sinnvoll ist oder ob eine vorbeugende Behandlung mit Antibiotika durchgeführt werden sollte, hängt insbesondere vom Alter der Kontaktpersonen und der konkreten Situation ab. Hier eine kurze Übersicht, welche Maßnahmen in Abhängigkeit vom Alter in der Regel erforderlich sind:  

Kinder im Alter von 0 bis 4 Jahren: 

Da sich Tuberkulose in diesem Alter schneller entwickeln kann, gelten besondere Vorsichtsmaßnahmen: 

  1. Röntgenuntersuchung der Lunge 
  2. Beginn einer vorbeugenden Antibiotika-Gabe 
  3. Tuberkulose-Test frühestens 8 Wochen nach letztem Kontakt 
  • Ist der Test negativ, kann das Antibiotikum beendet werden. 
  • Ist der Test positiv, werden weitere Schritte mit dem Gesundheitsamt abgestimmt. 

Kinder im Alter von 5 bis 14 Jahren: 

  1. Sofortiger Tuberkulose-Test 
  2. Zweiter Test frühestens 8 Wochen nach letztem Kontakt 
  • Sind beide Tests negativ, sind keine weiteren Maßnahmen nötig. 
  • Ist ein Test positiv, folgen:
    • Röntgenuntersuchung 
    • Beginn einer Antibiotika-Therapie 

Jugendliche und Erwachsene ab 15 Jahren: 

  1. Tuberkulose-Test frühestens 8 Wochen nach letztem Kontakt 
  • Bei negativem Ergebnis: keine weiteren Maßnahmen. 
  • Bei positivem Ergebnis: Röntgenuntersuchung und Antibiotika-Therapie. 

Worauf sollten Sie jetzt achten? 

Bitte beobachten Sie Ihr Kind aufmerksam. Bei Tuberkulose-typischen Symptomen wie über Wochen anhaltenden Husten (z.T. blutig), Gewichtsverlust, anhaltender Müdigkeit, nächtliches Schwitzen informieren Sie bitte das Gesundheitsamt und ihren behandelnden Kinderarzt.  

Darf mein Kind die Einrichtung in Dabrun und Wartenburg weiter besuchen? 

Die Einrichtung bleibt weiterhin geöffnet. Personen, die an Tuberkulose erkrankt sind oder mit einem Tuberkulose-Erkrankten zusammenwohnendürfen Gemeinschaftseinrichtungen nicht betreten.  

Kontaktpersonen dürfen die Einrichtung weiter besuchen, sofern keine Tuberkulose-typischen Krankheitszeichen bestehen oder Testergebnisse das Vorliegen einer Tuberkulose vermuten lassen. In diesem Fall werden sie durch das Gesundheitsamt über mögliche Betretungsverbote informiert.  

Rückfragen 

Für Fragen steht Ihnen das Bürgertelefon des Landkreises Wittenberg unter 03491-806 4000 (8-20 Uhr) zur Verfügung. Für organisatorische Fragen steht Ihnen die Einrichtungsleitung zur Verfügung.  

Wir danken für Ihre Mithilfe, Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung zum Schutz aller Kinder und der Mitarbeitenden.  

KONTAKT     tbc@landkreis-wittenberg.de 03491-806 4000 (8-20 Uhr)