Sachbearbeiter Unterhaltsvorschuss (m/w/d)

Beim Landkreis Wittenberg ist im Fachdienst Jugend zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als

Sachbearbeiter Unterhaltsvorschuss (m/w/d)

befristet für 1 Jahr zu besetzen. Die Stelle ist mit Entgeltgruppe 9b TVöD/ VKA ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um eine Vollzeitstelle.

  • In der Lutherstadt Wittenberg, dem Ausgangsort der Reformation, ist der Landkreis Wittenberg einer der größten Arbeitgeber. Die historische Universitätsstadt an der Elbe liegt zwischen Leipzig und Berlin und ist über die ICE- und Autobahnanbindung verkehrstechnisch gut zu erreichen.

    Auf Sie wartet eine interessante, verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit, mit guter Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sowie eigenverantwortliches Arbeiten.

     

    Ihre Aufgabenbereiche sind im Wesentlichen folgende:

    1. Antragsbearbeitung, -entscheidung und -bewilligung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, u.a.
    • Beratung vor Antragstellung
    • Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen
    • Berechnung der Leistungen
    • eigenständige Entscheidung über den Antrag mit anschließender Bescheidung
    • eigenverantwortliche Bearbeitung von Erstattungsansprüchen
    • Entscheidung über Rückforderung
    • regelmäßige Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen
    1. Heranziehung der Unterhaltsverpflichteten im Sinne des § 7 UVG, u.a.
    • Ausfertigung der Rechtswahrungsanzeige
    • Regelmäßige Überprüfung der Leistungs- und Zahlungsfähigkeit des Verpflichteten
    • Einkommensermittlung
    • Unterhaltsberechnung
    • eigenständige Sicherung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen für minderjährige Kinder
    • eigenverantwortliche Antragsführung vor dem Amtsgericht zur Titelschaffung und Prozessvertretung der übergegangenen Unterhaltsansprüche
    • Festlegung von Unterhalt im vereinfachten Verfahren
    • Erstellung von Zeugnisurkunden
    • Beantragung von Rechtsnachfolgeklauseln
    • Vorschläge zur Entscheidung über Stundung, Niederschlagung
    • Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und von Bußgeldverfahren
    • gerichtliche und außergerichtliche Insolvenzbearbeitung
    1. Beratung
    • Beratung und Unterstützung der Bürger über Rechte und Pflichten entsprechend UVG, SGB VIII, BGB, ZPO
    1. Statistik