Zahngesundheitspass
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Leistungsbeschreibung
Um die Zahngesundheit in der Bevölkerung zu verbessern, wurde ein Zahngesundheitspass für Kinder bis 12 Jahre erarbeitet. Diesen erhalten Sie in der Regel bereits in der Geburtsklinik zusammen mit dem kinderärztlichen Untersuchungsheft.
Sollten Sie Ihren Zahngesundheitspass verloren haben, wenden Sie sich gern an uns. Im Kinder- und Jugendzahnärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes erhalten Sie einen neuen Zahngesundheitspass. Alternativ kann dieser von der Zahnärztekammer abgefordert werden. Die Kontaktdaten finden Sie unten.
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Wozu wird der Zahngesundheitspass benötigt?
Im Zahngesundheitspass werden alle durchgeführten zahnärztlichen Untersuchungen, Gruppenprophylaxen und Prophylaxemaßnahmen wie Fluoridierungen dokumentiert. Durch die Aushändigung dieses Passes sollen Kinder für eine regelmäßige Teilnahme an den zahnärztlichen Kontrolluntersuchungen motiviert und erinnert werden. Der Zahngesundheitspass enthält u.a. eine Checkliste zur Zahngesundheit und Tipps für gesunde Zähne.
Mit Hilfe der Gruppenprophylaxe sollen Kinder in Kindertageseinrichtungen und Schulen dabei unterstützt werden, ihre Zähne gesund zu halten. Dort werden sie neben der richtigen Ernährung auch über das richtige Zähneputzen informiert. Außerdem finden jährlich Untersuchungen durch das Gesundheitsamt statt, um Erkrankungen von Zähnen und Zahnfleisch sowie Zahnfehlstellungen rechtzeitig zu erkennen und zu behandeln. Die Gruppenprophylaxe ist gesetzlich geregelt. Sie soll Kinder bis zum 12. Lebensjahr erreichen.
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Verfügbare Unterlagen / Formulare
Kontakt
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Fachdienste:
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Information des Landkreises Wittenberg:
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Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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