Vermögensrecht / Entschädigungsrecht

Vermögensrecht / Entschädigungsrecht

  • Das Vermögensgesetz regelt Ansprüche an Vermögenswerten, die in der Zeit 1949 bis 1990 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR enteignet bzw. in das „Eigentum des Volkes“ übernommen wurden und findet Anwendung bei Vermögensverlusten in der Zeit von 1933 bis 1945.

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