Fleischbeschau: Schlachttier- und Fleischuntersuchung

Fleischbeschau: Schlachttier- und Fleischuntersuchung

  • Wenn Tiere geschlachtet werden sollen, deren Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist, müssen diese Tiere vor und nach der Schlachtung amtlich untersucht werden. Dies betrifft:

    • Rinder,
    • Schweine,
    • Schafe,
    • Ziegen,
    • Pferde und andere Huftiere,
    • Geflügel,
    • Hasentiere,
    • Farmwild.

    Diese Untersuchungspflicht gilt auch für Hausschlachtungen.

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