eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB (Az. GV 05Q-1995) Hiermit wird zur Kenntnis gegeben, dass der Landkreis Wittenberg am 10.12.2025 für nachfolgend aufgeführtes Eigentum einen
Aufgrund der anstehenden Feiertage sowie der technischen Umstellung auf eine neue Druckerei gelten für die Januar-Ausgabe 2026 des Amtsblattes geänderte Abgabefristen. Damit das Amtsblatt wie geplant am 10. Januar 2026
Der Landkreis Wittenberg informiert ab sofort noch bequemer: Neben unseren bestehenden Kanälen – dem Amtsblatt, unseren Social-Media-Auftritten und dem WhatsApp-Kanal – bieten wir nun auch einen Newsletter per E-Mail an.