Zusammenarbeit mit Ärzten zur zweiten Leichenschau

Eine weiße Rose ist ein klassisches Symbol für den Tod (Vergänglichkeit, Abschied und Trauer).
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Seit Inkrafttreten des neuen Bestattungsgesetzes in Sachsen-Anhalt sind vor Erdbestattungen gesetzlich zweite Leichenschauen vorgeschrieben. Das Gesundheitsamt bedankt sich herzlich bei den Ärztinnen und Ärzten, die sich bereit erklärt haben, die gesetzlich vorgeschriebene zweite Leichenschau vor Erdbestattungen zu übernehmen. Mit ihrem Engagement leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung im Bestattungswesen und unterstützen eine zuverlässige Aufgabenerfüllung im Landkreis.

Wie groß ist der Bedarf?
Im Landkreis Wittenberg werden jährlich rund 2.000 Sterbefälle registriert. Nach den bisherigen Erfahrungen entfallen etwa 8 % hiervon auf Erdbestattungen. Daraus ergibt sich ein Bedarf von
ungefähr 160 zweiten Leichenschauen vor Erdbestattungen pro Jahr. Bei einer Beteiligung mehrerer Ärztinnen und Ärzte verteilt sich diese Aufgabe auf viele Schultern und bleibt für die Einzelnen in einem überschaubaren Rahmen.

Durch die Bereitschaft der teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte können die zweiten Leichenschauen zeitnah und wohnortnah durchgeführt werden. Dies trägt dazu bei, unnötige Verzögerungen vor der Bestattung zu vermeiden und entlastet die Angehörigen in einer ohnehin schwierigen Zeit.

Wir freuen uns über die große Bereitschaft zur Mitwirkung. Gleichzeitig sind weitere interessierte Ärztinnen und Ärzte herzlich eingeladen, sich für diese Tätigkeit beim Gesundheitsamt zu melden. Gerne informieren wir über die Voraussetzungen, den Ablauf sowie die organisatorischen Rahmenbedingungen.

Bei Interesse oder Fragen wenden Sie sich bitte an gesundheitsamt@landkreis-wittenberg.de. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.