Schulentwicklungsplanung

Schulentwicklungsplanung

Aus § 22 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt folgt der gesetzliche Auftrag für den Landkreises Wittenberg, Schulentwicklungspläne im Benehmen mit der Schulbehörde und den kreisangehörigen Gemeinden und unter Mitwirkung der Kreiseltern- und Kreisschülerräte aufzustellen. Die Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2022 bildet den rechtlichen Rahmen für die inhaltliche und verfahrensseitige Aufstellung dieser Pläne.

Die Schulentwicklungsplanung schafft somit die planerischen Grundlagen für die Entwicklung eines regional ausgeglichenen und leistungsfähigen Bildungsangebotes und den Planungsrahmen für einen langfristigen zweckentsprechenden Schulbau. Die Schulentwicklungsplanung ist ein dynamischer Prozess, der sich stets an die tatsächlichen regionalen Entwicklungen anpasst.

Am 06.12.2021 wurde der mittelfristige Schulentwicklungsplan für die allgemeinbildenden Schulen des Landkreises Wittenberg für die Schuljahre 2022/2023 bis 2026/2027 einstimmig durch den Kreistag beschlossen. Grundsätzlich wird der Schulentwicklungsplan für einen 5-jährigen Planungszeitraum aufgestellt. Unabhängig davon ist er bei hinreichenden Gründen, wie z. B. Bestandsgefährdungen von Schulen, fortzuschreiben. Die vorliegende Planung gilt vom 01.08.2022 bis 31.07.2026.

Der Schulentwicklungsplan für die Berufsbildenden Schulen des Landkreises Wittenberg wird derzeit erarbeitet. Eine Beschlussfassung im Kreistag ist für Ende des Jahres 2023 vorgesehen.

Schulbücher auf dem Schreibtisch
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