Wirtschaftsdüngerverbringungsverordnung

  • Leistungsbeschreibung

    Die Wirtschaftsdüngerverbringungsverordnung regelt Aufzeichnungs-, Melde- und Mitteilungspflichten für das Inverkehrbringen (Abgeben), Befördern und die Übernahme von Wirtschaftsdünger sowie von Stoffen, die als Ausgangsstoff oder Bestandteil Wirtschaftsdünger enthalten. Neben Gülle, Festmist und Geflügelkot sind z. B. auch Gärreste zu erfassen.

    Auch Gärreste, die ausschließlich aus pflanzlichen Stoffen der landwirtschaftlichen Erzeugung bestehen und demzufolge als Wirtschaftsdünger einzustufen sind, unterliegen diesen Bestimmungen.

    Ab 2. Quartal 2018 soll die Erfassung und Meldung auf digitalem Weg vorgenommen werden. Für die Entgegennahme und Bearbeitung der Melde- und Mitteilungspflichten sind nach Gesetz der Änderung von Zuständigkeiten im Bereich Landwirtschaft, Forsten Umwelt vom 18.12.2012 (GBl. LSA Nr. 26/2012, ausgegeben am 28.12.2012) die unteren Düngebehörden bei den Landkreisen und kreisfreien Städte zuständig.

  • Anträge / Formulare

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