Wespen und Hornissen – Beratung und Hilfe durch die Untere Naturschutzbehörde

Wespen und Hornissen – Beratung und Hilfe durch die Untere Naturschutzbehörde

Wespennest mit Wespen
© Eleonimages – Wasp Nest with Wasps

In den Sommermonaten erreichen die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Wittenberg vermehrt Anfragen zu Wespen- und Hornissennestern. Bereits während des telefonischen oder persönlichen Kontakts beginnt die wichtigste Arbeit: die fachgerechte Beratung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger.

Durch gezielte Fragen – etwa zum Standort und Aussehen des Nestes, zur Struktur der Nesthülle oder zur Beschreibung der Tiere – kann die Art bestimmt werden. Gleichzeitig wird erfragt, seit wann sich das Nest dort befindet und warum sich der Anrufer gestört oder gefährdet fühlt, z. B. aufgrund einer Allergie.

Auf Grundlage dieser Informationen wird über den weiteren Umgang entschieden. Häufig reicht es, das Nest zunächst zu beobachten oder weiträumig abzusperren. Wichtig ist für viele Betroffene auch die Vereinbarung, sich jederzeit erneut melden zu können.

Falls ein Vor-Ort-Termin nötig ist, kommen geschulte ehrenamtliche Hornissenberater zum Einsatz. Die nächste durch die Untere Naturschutzbehörde organisierte Schulung für Hornissen- und Wespenberater soll noch in diesem Jahr stattfinden. Der Termin wird zeitnah bekannt gegeben.

Umsiedlung und Beseitigung

Nach Eingang eines Antrags prüft die Untere Naturschutzbehörde, ob eine Umsiedlung oder Beseitigung genehmigt werden kann. Liegen die entsprechenden Gründe vor, wird eine Genehmigung nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz erteilt. In der Regel fallen hierfür Gebühren von 67 Euro an.
Vorrang hat stets eine fachgerechte Umsiedlung – inklusive Eier, Larven und Puppen sowie der dazugehörigen Tiere –, um eine Neuansiedlung zu ermöglichen.

Hornissen unterliegen nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz einem besonderen Schutz. Eine Umsiedlung darf nur in begründeten Ausnahmefällen durch sach- und fachkundige Personen erfolgen. Hier vermittelt die Untere Naturschutzbehörde geeignete Ansprechpartner. Die dabei entstehenden Kosten sind nicht bekannt.

Wer trägt die Kosten?

Für eine Umsiedlung ist der Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses zuständig – bei Mietwohnungen also der Vermieter. Der Mieter muss das Nest umgehend melden. Unter Umständen können die Kosten über die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgedeckt werden.

Ehrenamtliches Engagement

Die Untere Naturschutzbehörde ruft Interessierte auf, sich im Natur- und Artenschutz zu engagieren. Die Themenfelder sind vielfältig. Wer seine Kenntnisse und Erfahrungen einbringen möchte – z. B. als ehrenamtlicher Naturschutzbeauftragter – kann sich gern melden.

Kontakt:
Telefon: 03491 806-2904
E-Mail: umweltamt@landkreis-wittenberg.de