Genehmigung Waldumwandlung

Genehmigung Waldumwandlung

  • Leistungsbeschreibung

    Die Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart bedarf einer Genehmigung. Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes Sachsen-Anhalt ist jede mit Waldbäumen bestockte Grundfläche.

  • Verfahrensablauf

    Die Genehmigung soll zum vollen oder teilweisen Ausgleich nachteiliger Wirkungen der Umwandlung auf die Schutz- und Erholungsfunktion mit Nebenbestimmungen, insbesondere mit der Auflage zur Erstaufforstung in einem Flächenumfang, der mindestens der umzuwandelnden Fläche entspricht, versehen werden. In begründeten Einzelfällen können auch Maßnahmen zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Wälder oder Maßnahmen zur Beseitigung oder erheblichen Verminderung von Altlasten zugelassen werden.

    Die Genehmigung ist befristet.

    Eine Beteiligung weiterer Behörden im Genehmigungsverfahren ist erforderlich.

    Umweltverträglichkeitsprüfung: Ab einer Flächengröße von 1 ha bis weniger als 5 ha bedarf es einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls. Ab einer Flächengröße von 5 ha bis weniger als 10 ha bedarf es einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls. Ab einer Flächengröße von 10 ha oder mehr bedarf es zwingend einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Kumulierende Vorhaben sind anzurechnen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?
    • Antragsformular (Bezug als Download oder direkt bei der unteren Forstbehörde)
    • Grundbuchauszug (1-fach)
    • Katasterauszug (1-fach)
    • Kaufvertrag mit Auflassungsvorvermerk (1-fach)
    • Einverständniserklärung des Eigentümers zur Waldumwandlung (wenn nicht selbst Eigentümer)
  • Welche Gebühren fallen an?

    Rahmengebühr von 180 € bis 1.200 € gemäß Allgemeiner Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA). Ggf. zusätzliche Gebühren, wenn eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist.

  • Rechtsgrundlage

    § 9 Bundeswaldgesetz

    § 8 Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt

  • Anträge / Formulare

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