Berufliches Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG)
Berufliches Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG)
Verfolgte mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind, erhalten auf Antrag Ausgleichsleistungen in Höhe von derzeit 240 Euro monatlich. Wenn der Verfolgte eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung aus eigener Versicherung bezieht, betragen die Ausgleichsleistungen 180 Euro monatlich.
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Frau Sandy Wille
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Di 08:30 - 17:00 Uhr
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