Vermögensrecht / Entschädigungsrecht
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Leistungsbeschreibung
Das Vermögensgesetz regelt Ansprüche an Vermögenswerten, die in der Zeit 1949 bis 1990 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR enteignet bzw. in das „Eigentum des Volkes“ übernommen wurden und findet Anwendung bei Vermögensverlusten in der Zeit von 1933 bis 1945.
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Verfahrensablauf
Grundsatz der vermögensrechtlichen Regelung ist es, dass Vermögenswerte an die ehemaligen Eigentümer oder deren Erben zurückzugeben sind. Ist die Rückgabe aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen ausgeschlossen, hat der Alteigentümer Anspruch auf Entschädigung. Er konnte auch grundsätzlich an Stelle der Rückgabe eine Entschädigung wählen. Einzelheizen, insbesondere zur Höhe der Entschädigung, sind im Entschädigungsgesetz (EntschG) bzw. Ausgleichsleistungsgesetz (AusglLeistG) geregelt.
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Welche Gebühren fallen an?
keine
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Welche Fristen muss ich beachten?
Die Antragsfristen nach dem VermG und dem EALG sind bereits abgelaufen.
Lediglich bei Vermögensverlusten im Zusammenhang mit Rehabilitierungsverfahren können Anträge nach dem VermG/EALG innerhalb von 6 Monaten nach Bestandskraft der jeweiligen Rehabilitierungsentscheidung gestellt werden. -
Rechtsgrundlage
- Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG)
- Gesetz über die Entschädigung nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen und über staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage (EALG)
Kontakt
Fax: 03491 806-1591
E-Mail: gls@landkreis-wittenberg.de E-Mail: krystina.meichsner@landkreis-wittenberg.de
Sprechzeiten der Fachdienste:
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