Unterstützung der Waldbesitzer von Privatwald und Körperschaftswald
- Leistungsbeschreibung
Waldbesitzer und forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse werden bei der Bewirtschaftung ihres Waldes und der Erfüllung der ihnen nach dem Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt obliegenden Pflichten unentgeltlich durch die untere Forstbehörde und das Landeszentrum Wald unterstützt.
- Verfahrensablauf
Die Unterstützung erfolgt auf Anfrage. Die Unterstützung umfasst keine Tätigkeiten, die den Charakter konkreter Planungen, Projektierungen oder des Betriebsvollzugs tragen.
- Rechtsgrundlage
§ 14 Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt
Kontakt
Untere Forstbehörde
Adresse
Breitscheidstraße 4
06886 Lutherstadt Wittenberg
Fax: 03491 806-2992
E-Mail: forstbehoerde@landkreis-wittenberg.de
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Fachdienste:
Di 08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Do 08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr