Unterstützung der Waldbesitzer von Privatwald und Körperschaftswald

Unterstützung der Waldbesitzer von Privatwald und Körperschaftswald

  • Leistungsbeschreibung

    Waldbesitzer und forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse werden bei der Bewirtschaftung ihres Waldes und der Erfüllung der ihnen nach dem Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt obliegenden Pflichten unentgeltlich durch die untere Forstbehörde und das Landeszentrum Wald unterstützt.

  • Verfahrensablauf

    Die Unterstützung erfolgt auf Anfrage. Die Unterstützung umfasst keine Tätigkeiten, die den Charakter konkreter Planungen, Projektierungen oder des Betriebsvollzugs tragen.

  • Rechtsgrundlage

    § 14 Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt

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