Die untere Wasserbehörde hat gemäß § 9 Abs. 2 IZÜV zur Überwachung der Einhaltungen wasserbehördlicher Erlaubnisse für Abwassereinleitungen und Indirekteinleitergenehmigungen im Landkreis Wittenberg ein Überwachungsprogramm aufgestellt, in dem die Zeiträume angegeben sind, in denen Vor-Ort-Besichtigungen stattfinden. Das Überwachungsprogramm basiert auf dem Überwachungsplan des Landesverwaltungsamtes des Landes Sachsen-Anhalt.
Nach jeder Vor-Ort-Besichtigung wird ein Bericht mit relevanten Feststellungen über die Einhaltung der Erlaubnis- oder Genehmigungsanforderungen und mit Schlussfolgerungen, ob weitere Maßnahmen notwendig sind, erstellt und auf dieser Seite veröffentlicht.
In das Überwachungsprogramm, die Überwachungsberichte und die wasserbehördlichen Erlaubnisse kann hier eingesehen werden: