
Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (44. BImSchV)
Die 44. BImSchV, welche im Juni 2019 in Kraft getreten ist, „gilt für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Gemäß § 6 der 44. BImSchV hat der Betreiber