
Ausweisung des Einzugsgebietes für Mineralwasser der Roxane GmbH
Innerhalb des umgrenzeten Gebietes sind entsprechend § 13 a Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Nummern 3 und 4 WHG das Aufbrechen von Gesteinen unter hydraulischem Druck







