Genehmigung Streu- und Grasnutzung
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Streu- und Grasnutzungen sind verboten. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung.
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Eine Beteiligung der unteren Naturschutzbehörde im Genehmigungsverfahren ist erforderlich.
Die Gründe der Streu- und Grasnutzung, die eine Ausnahme rechtfertigen können, sind im Antrag mit aufzuführen.
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- formloser Antrag mit Lage der Fläche, Flächengröße, Eigentümer, Zeitraum der Nutzung, Begründung der Maßnahme
- schriftliche Zustimmung, wenn der Antragsteller nicht der Waldbesitzer ist
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65 € gemäß Allgemeiner Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA).
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§ 12 Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt
Kontakt
Untere Forstbehörde
Adresse
Breitscheidstraße 4
06886 Lutherstadt Wittenberg
Fax: 03491 806-2992
E-Mail: forstbehoerde@landkreis-wittenberg.de
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Fachdienste:
Di 08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Do 08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr