Genehmigung Streu- und Grasnutzung

Genehmigung Streu- und Grasnutzung

  • Leistungsbeschreibung

    Streu- und Grasnutzungen sind verboten. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung.

  • Verfahrensablauf

    Eine Beteiligung der unteren Naturschutzbehörde im Genehmigungsverfahren ist erforderlich.

    Die Gründe der Streu- und Grasnutzung, die eine Ausnahme rechtfertigen können, sind im Antrag mit aufzuführen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?
    • formloser Antrag mit Lage der Fläche, Flächengröße, Eigentümer, Zeitraum der Nutzung, Begründung der Maßnahme
    • schriftliche Zustimmung, wenn der Antragsteller nicht der Waldbesitzer ist
  • Welche Gebühren fallen an?

    65 € gemäß Allgemeiner Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA).

  • Rechtsgrundlage

    § 12 Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt

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