Sicherung und Nutzung des Archivgutes

Sicherung und Nutzung des Archivgutes

  • Leistungsbeschreibung

    Mit Recht werden Archive als Gedächtnis der Verwaltung, der Gerichte und der rechtsetzenden Organe bezeichnet. Im Archivgut spiegelt sich das Schicksal einzelner Menschen, der Gesellschaft, ihrer Einrichtungen und ihrer Zivilisation wider.

    Das in den öffentlichen Archiven verwahrte und erschlossene Schrift- und Archivgut ist die unverzichtbare und unersetzliche Grundlage sowohl für die Rechts- und Verwaltungskontinuität im Rechtsstaat als auch für die Erforschung der Geschichte.

    „Mit der Erhaltung dieses Kulturgutes wird der Kern des historischen Erbes des Landes Sachsen-Anhalt für die Zukunft gesichert. Dessen Verlust würde zu unwiederbringlichen materiellen und immateriellen Schäden führen. Die Bewahrung des schriftlichen kulturellen Erbes ist letztlich alternativlos.“ (Auszug aus dem Konzept zur Digitalisierung des schriftlichen Kulturgutes in Sachsen-Anhalt)

    Ihren umfassenden Aufgaben können Archive nur nachkommen, wenn die Grundlagen, insbesondere die uneingeschränkte Anbietung der bei den öffentlichen Stellen entstandenen Unterlagen und die Nutzung des hieraus ermittelten Archivgutes unter Beachtung schutzwürdiger persönlicher Interessen gesichert bleiben.

    Der Landkreis Wittenberg unterhält das Kreisarchiv Wittenberg als öffentliches Archiv. Das Kreisarchiv Wittenberg gliedert sich in die Sachgebiete „Historisches Archiv“, „Verwaltungsarchiv“ und „Bauregistratur“. Das „Historische Archiv“ ist jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, nach Maßgabe der Satzung über die Sicherung und Nutzung des Archivgutes des Landkreises Wittenberg (Kreisarchivsatzung) öffentlich zugänglich.

    Der Aufgabenkatalog des Kreisarchivs Wittenberg umfasst neben dem Aufbewahren/ Archivieren von öffentlichem Archivgut als Primärquellen unter sozio-kulturellen und kultur-historischen Aspekten, dieses archivierte Material auf Anfrage für amtliche, wissenschaftliche, publizistische, Bildungszwecke oder persönliche Belange von Bürgern fachlich begleitend zur Verfügung zu stellen.

    Das Kreisarchiv Wittenberg fördert die Erforschung der Regional- und Lokalgeschichte und ist berechtigt, Veröffentlichungen und wissenschaftliche Auswertungen des Archivgutes selbst vorzunehmen. Es unterhält und erweitert Sammlungen von Dokumentations-materialien, die für die Geschichte und Gegenwart der Region relevant sind und unterhält eine bestandsbezogene Fachbibliothek.

    Das Kreisarchiv Wittenberg hat gleichzeitig die Aufgabe, die im Dienstbetrieb der Kreisverwaltung Wittenberg und bei seinen Rechts- und Funktionsvorgängern oder sonstigen öffentlichen Stellen des Landkreises oder der Aufsicht des Landkreises Wittenberg unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts, soweit sie nicht am Wettbewerb teilnehmen, nicht mehr ständig benötigten Unterlagen zu übernehmen, sie sicher auf Dauer zu verwahren und vor Schäden, Verlust, Vernichtung oder unbefugter Benutzung zu schützen und das Archivgut zu archivieren.

  • Rechtsgrundlage

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