Schulreihenuntersuchung (SRU)

Schulreihenuntersuchung (SRU)

Eine Aufgabe des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes

  • Leistungsbeschreibung

    Im Allgemeinen nehmen Kinder mit zunehmendem Alter augenscheinlich weniger freiwillige Vorsorge- und Behandlungsangebote bei niedergelassenen Ärzten in Anspruch. Umso mehr unterstreichen unsere Screening-Ergebnisse die Bedeutung der Schulreihenuntersuchung (SRU), da bei den Schülern dieser Altersgruppen eine Vielzahl der Befunde erstmals erhoben werden und die Überweisung zur weiteren fachärztlichen Behandlung erfolgt.

    Die Schulreihenuntersuchungen (SRU) der Schüler der 3. und 6. Klassen ist in Sachsen-Anhalt Pflichtaufgabe des KJGD.

    Die Untersuchung besteht aus einer standardisierten Elternbefragung und einer körperlichen Untersuchung. Zusätzlich wird ein Seh- und Hörscreening durchgeführt.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Bitte bringen Sie am Untersuchungstag nachfolgende Unterlagen mit:

    • das von Ihnen ausgefüllte Anamneseblatt mit Angaben zum Kind
    • den Impfausweis (nur zur Beratung)
    • falls vorhanden wichtige Facharztbefunde (z.B. Augenarzt, Orthopäde, SPZ Halle/Dessau etc.)

    Die Eltern erhalten eine schriftliche Information über das Ergebnis und falls notwendig Überweisungen zu den jeweiligen Fachärzten oder eine Einladung zum Gespräch.

  • Rechtsgrundlage
    • Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Art. 6)
    • Gesundheitsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
    • Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
  • Datenschutz

    Bitte beachten Sie die beigefügte Datenschutzerklärung für die Schulreihenuntersuchungen (SRU) der Schüler der 3. und 6. Klassen.

    Datenschutzerklärung für Schulreihenuntersuchungen