Sachbearbeiter Verwaltungsverfahren untere Naturschutz- und Forstbehörde (m/w/d)

Sachbearbeiter Verwaltungsverfahren untere Naturschutz- und Forstbehörde (m/w/d)

Beim Landkreis Wittenberg ist im Fachdienst Umwelt und Abfallwirtschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als

Sachbearbeiter Verwaltungsverfahrenuntere Naturschutz- und Forstbehörde (m/w/d)

unbefristet zu besetzen. Die Stelle ist mit Entgeltgruppe 9c TVöD/ VKA ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um eine Vollzeitstelle.

  • In der Lutherstadt Wittenberg, dem Ausgangsort der Reformation, ist der Landkreis Wittenberg einer der größten Arbeitgeber. Die historische Universitätsstadt an der Elbe liegt zwischen Leipzig und Berlin und ist über die ICE- und Autobahnanbindung verkehrstechnisch gut zu erreichen.

    Auf Sie wartet eine interessante, verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit, mit guter Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sowie eigenverantwortliches Arbeiten.

     

    Ihre Aufgabenbereiche sind im Wesentlichen folgende:

     

    1. Führen von Verwaltungsverfahren im Aufgabengebiet der unteren Forstbehörde nach Bundes- und Landeswaldgesetz, u. a.
    • Durchführen von Genehmigungsverfahren und Entscheidung über Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
    • Entscheidungen zu Neu- und Ausbau von Waldwegen
    • Erteilung Ausnahmegenehmigung für forstliche Nebennutzungen
    • Erlass von Verfügungen und Anordnungen, welche Maßnahmen und Handlungen zur Gefahrenabwehr auf dem Gebiet des Forstrechts erfordern oder zur Wahrung bzw. Herstellung rechtmäßiger Zustände erforderlich sind
    • Erlass der zugehörigen Kostenfestsetzungsbescheide
    • Überwachung und Durchsetzung der Ge- und Verbote
    • Ausweisung von Reitwegen im Wald durch Verordnung
    • Ausübung der Fachaufsicht über die Gemeinden in Zusammenarbeit mit den Sachbearbeitern Forsthoheit

     

    1. Führen von Verwaltungsverfahren im Aufgabenbereich der unteren Naturschutzbehörde nach dem BNatSchG und NatSchG LSA im Bereich Eingriffsregelung, Bodenabbau, Artenschutz, Gebietsschutz, Biotopschutz, Gehölzschutz, Vorkaufsrecht, u.a.
    • Erteilung naturschutzrechtlicher Eingriffsgenehmigungen für Außenbereichsvorhaben in Zuständigkeit des Landkreises Wittenberg unter gleichzeitiger Durchführung des Anhörungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange, Behörden und Verbände
    • Erteilung von naturschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen von den Verboten des BNatSchG und NatSchG LSA einschließlich erforderlicher Benehmensherstellung
    • Erteilung von Befreiungen gemäß § 67 BNatSchG von den Geboten und Verboten des BNatSchG, in einer Rechtsverordnung aufgrund des § 57 BNatSchG sowie von den Geboten und Verboten nach dem NatSchG LSA
    • Erteilung von naturschutzrechtlichen Genehmigungen, Erlaubnissen und Attesten
    • Kontrolle und Durchsetzung der in den Genehmigungsbescheiden festgesetzten Nebenbestimmungen
    • Erlass von Verfügungen und Anordnungen, welche Maßnahmen und Handlungen zur Gefahrenabwehr auf dem Gebiet des Naturschutzrechts erfordern oder zur Wahrung bzw. Herstellung rechtmäßiger Zustände erforderlich sind
    • Erlass der zugehörigen Kostenfestsetzungsbescheide

     

    1. Abgabe von Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange bei Planungs- und Genehmigungsverfahren, u. a.
    • Abgabe von naturschutzrechtlichen und forstrechtlichen Stellungnahmen hinsichtlich der Ein- und Auswirkungen auf Natur und Wald einschließlich der Festlegung von Nebenbestimmungen
    • Benehmensherstellung

     

    1. Durchführung ordnungsbehördlicher Verfahren bei der Feststellung von Verstößen gegen naturschutz- und forstrechtliche Verschriften, u. a.
    • Entscheidungen zur Anordnung der sofortigen Vollziehung von erlassenen Verfügungen gemäß der Verwaltungsgerichtsordnung
    • Auswahl und Festsetzung von Zwangsmitteln zur Durchsetzung der erlassenen Verfügungen
    • Durchführung von Maßnahmen zur Ersatzvornahme
    • Erlass der zugehörigen Kostenfestsetzungsbescheide
    • Entscheidungen über Anträge zur Aussetzung der sofortigen Vollziehung
    • Ermittlung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, Aufbereitung der Sachverhalte bis zur Abgabe an die jeweilige Vollzugsbehörde

     

    1. Widerspruchsbearbeitung, Klageerwiderung, u. a.
    • Prüfung von Widersprüchen gegen naturschutz- und forstrechtliche Verwaltungsakte
    • Erlass von Abhilfe- und Rücknahmebescheiden
    • Zuarbeit zu Klageerwiderungen/Klageverfahren