Ihre Aufgabenbereiche sind im Wesentlichen folgende:
- Vollzug der im Landkreis gültigen Landesverordnung (N2000-LVO LSA) über die NATURA-2000-Gebiete
bestehend aus 3 Europäischen Vogelschutzgebieten nach Europäischer Vogelschutz-Richtlinie (VSchRL, 2009/147/EG) und 28 FFH-Gebieten nach Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie, 92/43/EWG)
- Prüfung von Anzeigen und Erteilung von naturschutzrechtlichen
- Erlaubnissen/Einvernehmen/Befreiungen/Vereinbarungen für Vorhaben und Maßnahmen
- Prüfung von Freistellungen
- Ergänzende Anordnungen/Umsetzung der Schutzbestimmungen
- Prüfung der FFH-Verträglichkeit von Vorhaben und Maßnahmen
- Prüfung der Mitwirkungsrechte anerkannter Naturschutzvereinigungen
- Erteilung von Anordnungen
- Kontrolltätigkeiten bei Vorhaben und Maßnahmen in NATURA-2000-Gebieten, Kontrolle und Durchsetzung der in Genehmigungsbescheiden festgelegten Nebenbestimmungen (Auflagen, Bedingungen, Befristungen) gegenüber Antragstellern vor Ort
- Abwägung von Zielkonflikten mit anderen Behörden
- Erteilen von Auskünften und Gewährung von Akteneinsicht im Rahmen allgemeiner Amtshandlungen und gemäß § 3 des Umweltinformationsgesetzes (UIG) und § 1 Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA)
- Kontrolltätigkeit und Sachbearbeitung zur Sicherung des Flächenschutzes
- Vorbereitung zu Ahndungen nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz
- Durchsetzung der Anordnungen zur Gefahrenabwehr über Zwangsmittel
- Anordnung der sofortigen Vollziehung
- Widerspruchsbearbeitung zu o.g. Genehmigungsverfahren als Ausgangsbehörde im übertragenen Wirkungskreis einschließlich Mitarbeit bei der Aufbereitung streitgegenständlicher Sachverhalte für die Verwaltungsgerichte
- Bearbeitung von Maßnahmen gegen invasive Arten