Sachbearbeiter Natura 2000 (m/w/d)

Beim Landkreis Wittenberg ist im Fachdienst Umwelt und Abfallwirtschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als

Sachbearbeiter Natura 2000 (m/w/d)

befristet im Rahmen einer Elternzeitvertretung voraussichtlich bis Oktober 2026 zu besetzen. Die Stelle ist mit Entgeltgruppe 9b TVöD/ VKA ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um eine Vollzeitstelle.

  • In der Lutherstadt Wittenberg, dem Ausgangsort der Reformation, ist der Landkreis Wittenberg einer der größten Arbeitgeber. Die historische Universitätsstadt an der Elbe liegt zwischen Leipzig und Berlin und ist über die ICE- und Autobahnanbindung verkehrstechnisch gut zu erreichen.

    Auf Sie wartet eine interessante, verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit, mit guter Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sowie selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten.

    Ihre Aufgabenbereiche sind im Wesentlichen folgende: 

    1. Vollzug der im Landkreis gültigen Landesverordnung (N2000-LVO LSA) über die NATURA-2000-Gebiete

    bestehend aus 3 Europäischen Vogelschutzgebieten nach Europäischer Vogelschutz-Richtlinie (VSchRL, 2009/147/EG) und 28 FFH-Gebieten nach Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie, 92/43/EWG)

    • Prüfung von Anzeigen und Erteilung von naturschutzrechtlichen Erlaubnissen/Einvernehmen/Befreiungen/Vereinbarungen für Vorhaben und Maßnahmen
    • Prüfung von Freistellungen
    • Ergänzende Anordnungen/Umsetzung der Schutzbestimmungen
    • Prüfung der FFH-Verträglichkeit von Vorhaben und Maßnahmen
    • Prüfung der Mitwirkungsrechte anerkannter Naturschutzvereinigungen
    • Erteilung von Anordnungen
    • Kontrolltätigkeiten bei Vorhaben und Maßnahmen in NATURA-2000-Gebieten, Kontrolle und Durchsetzung der in Genehmigungsbescheiden festgelegten Nebenbestimmungen (Auflagen, Bedingungen, Befristungen) gegenüber Antragstellern vor Ort
    • Abwägung von Zielkonflikten mit anderen Behörden
    1. Erteilen von Auskünften und Gewährung von Akteneinsicht im Rahmen allgemeiner Amtshandlungen und gemäß § 3 des Umweltinformationsgesetzes (UIG) und § 1 Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) 
    1. Kontrolltätigkeit und Sachbearbeitung zur Sicherung des Flächenschutzes
    • Vorbereitung zu Ahndungen nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz
    • Durchsetzung der Anordnungen zur Gefahrenabwehr über Zwangsmittel
    • Anordnung der sofortigen Vollziehung
    1. Widerspruchsbearbeitung zu o.g. Genehmigungsverfahren als Ausgangsbehörde im übertragenen Wirkungskreis einschließlich Mitarbeit bei der Aufbereitung streitgegenständlicher Sachverhalte für die Verwaltungsgerichte 
    1. Bearbeitung von Maßnahmen gegen invasive Arten