Registrierung von Futtermittelunternehmen

  • Leistungsbeschreibung

    Registrierung als Futtermittelunternehmer nach der Futtermittelhygiene – Verordnung (EG) Nr. 183/2005 Nach Artikel 9 Abs. 2 Buchstabe a) der Futtermittelhygiene–Verordnung sind Futtermittelunternehmer zur Registrierung der ihrer Kontrolle unterstehenden Betriebe, die Einzelfuttermittel, Mischfuttermittel, Zusatzstoffe oder Vormischungen herstellen, verarbeiten, lagern, transportieren oder vertreiben, verpflichtet. Die Registrierung erfolgt im Landkreis Wittenberg für Betriebe, die nicht Landwirte sind, beim Landkreis als zuständiger Behörde. Sofern Sie mehrere Betriebe im Landkreis Wittenberg haben, ist für jeden Betrieb eine entsprechende Anzeige zwecks Registrierung beim Landkreis Wittenberg zu erstatten.

  • Rechtsgrundlage

    Verordnung (EG) Nr. 183/2005

  • Anträge / Formulare

Kontakt