Ordnungswidrigkeiten nach Landeswaldgesetz
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Festgestellte Verstöße gegen Bestimmungen das Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt (§ 37 LWaldG) können jederzeit formlos oder per Anzeigeformular bei der unteren Forstbehörde des Landkreises Wittenberg angezeigt werden. Zur Vereinfachung besteht zusätzlich die Möglichkeit, solche Verstöße über das Anzeigeformular online zu melden. Hierbei sind folgende Angaben zur Ahndung zwingend erforderlich: Adressdaten des Anzeigenden sowie der Zeugen (falls abweichend), die Art des Verstoßes, der Ort und der Zeitpunkt des Verstoßes sowie idealerweise Beweismittel (Fotos, Skizzen, Lagepläne usw.).
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Anzeigen werden von der unteren Forstbehörde entgegengenommen und geahndet.
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– formlose Anzeige bzw. Nutzung des Anzeigenformulars „Ordnungswidrigkeiten“
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§ 37 Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt
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Kontakt
Fax: 03491 806-2992
E-Mail: forstbehoerde@landkreis-wittenberg.de
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Di 08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Do 08:30 - 12:00 Uhr
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