Ordnungswidrigkeiten nach Landeswaldgesetz

Ordnungswidrigkeiten nach Landeswaldgesetz

  • Leistungsbeschreibung

    Festgestellte Verstöße gegen Bestimmungen das Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt (§ 37 LWaldG) können jederzeit formlos oder per Anzeigeformular bei der unteren Forstbehörde des Landkreises Wittenberg angezeigt werden. Zur Vereinfachung besteht zusätzlich die Möglichkeit, solche Verstöße über das Anzeigeformular online zu melden. Hierbei sind folgende Angaben zur Ahndung zwingend erforderlich: Adressdaten des Anzeigenden sowie der Zeugen (falls abweichend), die Art des Verstoßes, der Ort und der Zeitpunkt des Verstoßes sowie idealerweise Beweismittel (Fotos, Skizzen, Lagepläne usw.).

  • Verfahrensablauf

    Anzeigen werden von der unteren Forstbehörde entgegengenommen und geahndet.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    – formlose Anzeige bzw. Nutzung des Anzeigenformulars „Ordnungswidrigkeiten“

  • Rechtsgrundlage

    § 37 Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt

  • Anträge / Formulare

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