Genehmigung Öffentliche Veranstaltungen im Wald

Genehmigung Öffentliche Veranstaltungen im Wald

  • Leistungsbeschreibung

    Öffentliche Veranstaltungen im Wald außerhalb von Wegen und Plätzen bedürfen der Genehmigung.

  • Verfahrensablauf

    Die Genehmigung kann erteilt werden, wenn:

    1. bei Abwägung die Interessen der Antragstellenden diejenigen der Grundbesitzer überwiegen,
    2. die Antragstellenden gewährleisten, dass sie den Grundbesitzern entstehende Nachteile ausgleichen, und
    3. öffentliche Interessen nicht entgegenstehen.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    – formloser Antrag mit Lage der Veranstaltung, Beginn, Dauer und Zweck der Veranstaltung und Zustimmung der Eigentümer

  • Welche Gebühren fallen an?

    Rahmengebühr von 48 € bis 300 € gemäß Allgemeiner Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA).

  • Rechtsgrundlage

    § 26 Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt

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