Genehmigung Öffentliche Veranstaltungen im Wald
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Leistungsbeschreibung
Öffentliche Veranstaltungen im Wald außerhalb von Wegen und Plätzen bedürfen der Genehmigung.
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Verfahrensablauf
Die Genehmigung kann erteilt werden, wenn:
- bei Abwägung die Interessen der Antragstellenden diejenigen der Grundbesitzer überwiegen,
- die Antragstellenden gewährleisten, dass sie den Grundbesitzern entstehende Nachteile ausgleichen, und
- öffentliche Interessen nicht entgegenstehen.
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Welche Unterlagen werden benötigt?
– formloser Antrag mit Lage der Veranstaltung, Beginn, Dauer und Zweck der Veranstaltung und Zustimmung der Eigentümer
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Welche Gebühren fallen an?
Rahmengebühr von 48 € bis 300 € gemäß Allgemeiner Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA).
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Rechtsgrundlage
§ 26 Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt
Kontakt
Untere Forstbehörde
Adresse
Breitscheidstraße 4
06886 Lutherstadt Wittenberg
Fax: 03491 806-2992
E-Mail: forstbehoerde@landkreis-wittenberg.de
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Fachdienste:
Di 08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Do 08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr