Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
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Leistungsbeschreibung
Unterhaltsleistung für Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten.
Der Unterhaltsbetrag wird in Höhe des sich nach § 1612a Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 oder 2 BGB ergebenden Mindestunterhalts, abzüglich des für ein erstes Kind zu zahlenden Kindergeldes geleistet.
Der Mindestunterhalt sichert das Unterhaltsminimum eines Kindes.
Leistungsumfang
- Laufende Leistungen
- Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
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Rechtsgrundlage
Kontakt
Telefon: +49 3491 8062327-2335
Telefon: +49 3491 8062336-2339
Fax: +49 3491 806-2290
E-Mail: jugendamt@landkreis-wittenberg.de
Sprechzeiten der Fachdienste:
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Information des Landkreises Wittenberg:
Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr